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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version 1.0 — gültig vom 2026-09-21 bis 2026-10-05 (archivierte Fassung)

zwischen der jeweiligen Tierarztpraxis, die Meveta nutzt („Verantwortlicher“), und Melanie Maier, Äußere Quellengasse 39, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm, info@meveta.de („Auftragsverarbeiter“, „Meveta“) gemäß Art. 28 DSGVO.

Dieser AVV ergänzt die zwischen den Parteien bereits gesondert geschlossene Pilotvereinbarung über die Erprobung der Software (dort als „Entwicklerin“ bzw. „Pilotpartner“ bezeichnet). Nach deren § 9 ist der Abschluss dieses AVV Voraussetzung dafür, echte personenbezogene Daten (insb. Halterdaten) in Meveta zu verarbeiten — bis zur Bestätigung dürfen ausschließlich anonymisierte oder fiktive Testdaten verwendet werden. Allgemeine Vertragsbedingungen (Laufzeit, Kündigung, Haftung, Vertraulichkeit, geistiges Eigentum) richten sich weiterhin nach der Pilotvereinbarung und werden durch diesen AVV nicht verändert; dieser AVV regelt ausschließlich die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO.

Dieser Vertrag wird durch die elektronische Bestätigung bei der Praxis-Einrichtung in Meveta wirksam geschlossen. Er gilt für die Dauer der Pilotvereinbarung bzw. der Nutzung von Meveta durch die Praxis und endet automatisch mit deren Beendigung.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Meveta verarbeitet im Auftrag der Praxis personenbezogene Daten, die die Praxis über die Plattform eingibt oder diktiert — insbesondere Daten zu Kund:innen (Pferdebesitzer:innen) und die daraus erstellten Behandlungsberichte. Zweck ist ausschließlich die Bereitstellung der Diktier- und Dokumentationsfunktion (Transkription, Aufbereitung, Strukturierung und Archivierung von Behandlungsberichten).

Kategorien betroffener Personen: Kund:innen der Praxis (Tierhalter:innen) sowie Mitarbeitende der Praxis, soweit sie als Autor:in eines Berichts erfasst werden. Tiere selbst sind keine betroffenen Personen im Sinne der DSGVO; Angaben zu ihnen können jedoch mittelbar Rückschlüsse auf ihre Halter:innen zulassen.

2. Dauer der Verarbeitung

Für die Dauer der Pilotvereinbarung (§ 2: zunächst drei Monate, beiderseits mit zwei Wochen Frist kündbar) bzw. einer etwaigen Anschlussvereinbarung. Zur Löschung nach Vertragsende siehe Ziffer 7.

3. Pflichten von Meveta als Auftragsverarbeiter

Meveta verarbeitet personenbezogene Daten der Praxis ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Praxis (insb. durch deren Nutzung der Plattform) und nicht zu eigenen Zwecken.

Meveta gewährleistet, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Meveta trifft die in Ziffer 5 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.

Meveta unterstützt die Praxis, soweit zumutbar, bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung u. a.) sowie bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (u. a. Meldung von Datenschutzverletzungen).

Meveta stellt der Praxis auf Anfrage die zur Nachweisführung der Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht der Praxis, die Einhaltung dieser Vereinbarung mit angemessener Vorlaufzeit und in zumutbarem Umfang zu überprüfen; jede Partei trägt die Kosten ihres eigenen Aufwands.

Für die Haftung gilt § 7 der Pilotvereinbarung, auch für eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten durch Meveta als Auftragsverarbeiter (Art. 82 DSGVO).

4. Pflichten der Praxis als Verantwortlicher

Die Praxis bleibt Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die von ihr über Meveta verarbeiteten Kund:innen- und Berichtsdaten und trägt insbesondere die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung (z. B. Information ihrer Kund:innen) sowie für die Erteilung von Weisungen an Meveta.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Zugriffstrennung zwischen Praxen: Daten sind auf Datenbankebene durch Row-Level-Security so abgesichert, dass ausschließlich Mitglieder der jeweiligen Praxis auf deren Daten zugreifen können.

Übertragung ausschließlich verschlüsselt (HTTPS/TLS).

Diktat-Audio wird nach der Transkription nicht dauerhaft gespeichert; der daraus entstehende Rohtext wird nach 60 Tagen automatisiert gelöscht (siehe Datenschutzerklärung).

6. Unterauftragsverarbeiter

Die Praxis erteilt hiermit eine allgemeine Erlaubnis zum Einsatz der folgenden, bereits eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Meveta informiert über wesentliche Änderungen.

7. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

Rohtranskripte der Diktate werden unabhängig vom Vertragsende bereits automatisiert 60 Tage nach ihrer Entstehung gelöscht (siehe Ziffer 5). Die übrigen im Auftrag der Praxis verarbeiteten Daten (Kund:innen-, Tier- und Berichtsdaten) löscht Meveta auf Anfrage der Praxis oder spätestens 30 Tage nach Beendigung der Nutzung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Praxis kann ihre Berichte jederzeit vor Löschung über die Funktion „Für Praxissoftware kopieren“ exportieren.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Frühere Versionen dieses Dokuments bleiben für bereits erteilte Zustimmungen nachvollziehbar archiviert und werden nicht rückwirkend verändert.

Datenschutzerklärung